Beim Reisepass handelt es sich um einen amtlichen Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Mit einem gültigen deutschen Reisepass genügt der Inhaber der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Darüberhinaus ist kein Personalausweis notwendig.
Der Eintrag von Kindern in den Reisepass ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Wir verweisen dazu auf unsere Seite zum Thema "Kinderreisepass".
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre.
Ein vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Da die Reisepässe über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen.
Ein vorläufiger Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden.
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen
Seit dem 01.11.2007 werden zudem Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen. Bitte beachten Sie, daß aus diesem Grund die Beantragung eines ePasses nur noch in der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten, nicht in der Mitgliedsgemeinde Rieden am Forggensee erfolgen kann.
Die Ausstellung eines Reisepasses kostet vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, danach 59,00 €.
Für einen vorläufigen Reisepass wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben.
Häufig gestellte Fragen zu Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass
Ausführliche Informationen zum ePass finden Sie unter www.epass.de.
Die Ausstellung eines Reisepasses erfordert die Einhaltung bestimmter Vorgaben beim Passbild. Im einzelnen finden Sie diese Vorgaben im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern.
Dabei dürfen wir insbesondere auf die Foto-Mustertafel verweisen.