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Nachträgliche Erklärung eines Ehenamens

Haben Sie bei Ihrer Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, können Sie das jederzeit nachholen. Dazu ist eine gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bei uns notwendig.

 

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder eine aktuelle Eheurkunde. Das als Heiratseintrag fortgeführte Familienbuch befindet sich beim Heiratsstandesamt. Ist das Heiratsstandesamt das Standesamt Roßhaupten, brauchen Sie es nicht mitbringen. Bitte verwechseln Sie das Familienbuch nicht mit dem Stammbuch.
 

Wirksamkeit der Erklärung

Die Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesamt zugeht, welches das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.

 

Gebühren

Für die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

 

 

Kontakt:

Standesamt Roßhaupten
Hauptstraße 10
D-87672 Roßhaupten

Tel. 08367/91214-0
Fax 08367/1267