Haben Sie bei Ihrer Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, können Sie das jederzeit nachholen. Dazu ist eine gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bei uns notwendig.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
Die Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesamt zugeht, welches das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.
Für die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Standesamt Roßhaupten
Hauptstraße 10
D-87672 Roßhaupten
Tel. 08367/91214-0
Fax 08367/1267