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Doppelnamen

Der Ehegatte, dessen Geburtsname oder bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden.

Die Erklärung über die Annahme eines Doppelnamens kann auch nach der Eheschließung erfolgen.

Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder eine aktuelle Eheurkunde.
    Das als Heiratseintrag fortgeführte Familienbuch befindet sich beim Heiratsstandesamt. Ist das Heiratsstandesamt das Standesamt Roßhaupten, brauchen Sie es nicht mitbringen. Bitte verwechseln Sie das Familienbuch nicht mit dem Stammbuch.
 

Wirksamkeit der Erklärung

Die Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesamt zugeht, welches das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.

 

Gebühren

Für die Namenserklärung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

 

 

Kontakt:

Standesamt Roßhaupten
Hauptstraße 10
D-87672 Roßhaupten

Tel. 08367/91214-0
Fax 08367/1267